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2 8 - 1 2 - 2 0 0 4 Faustdick hinter den Ohren
26-jähriger Serientäter zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt
28. Dezember 2004
Innert relativ kurzer Zeit beging ein heute 26-jähriger Italiener eine Fülle von verschiedenen Straftaten. Unter anderem war er der Chef einer Diebesbande, die in unterschiedlicher Besetzung aktiv war. Für den Grossteil der Anklagepunkte ist er für schuldig befunden und mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten belegt worden.
Rein äusserlich macht heute der 26-jährige schmächtige Angeklagte mit seinem karierten Hemd und den Bundfaltenhosen einen völlig unscheinbaren, ja braven Eindruck. Doch der Anschein täuscht, der italienische Sportartikelverkäufer hat es faustdick hinter den Ohren und hat schon eine ganze Reihe Straftaten auf dem Kerbholz. Kürzlich stand er wegen 40 Delikten - Diebstahl, Sachbeschädigung, Angriff, unrechtmässige Aneignung, Hehlerei, Raub, Förderung der Prostitution, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Drogenhandel und Verletzung von Verkehrsregeln - vor den Schranken des Bezirksgerichts Zürich.
Konfrontiert mit der Fülle der Fälle, meinte der reuige und mehrheitlich geständige Angeklagte, dass es schon sehr viel sei. Doch er habe damals, 1998 bis 2003, viel Stress gehabt, zudem hätten ihn verbotene Hormone, die er als Bodybuilder eingenommen habe, aggressiv gemacht. Den Grossteil der Taten hatte er Ende 1999, Anfang 2000 begangen.
Gemäss Anklageschrift hatte sich der Angeklagte vor allem durch Autoknacken hervorgetan, wobei er als Anführer einer Bande auftrat. In Garagenbetrieben und bei Grossveranstaltungen war die Bande aktiv.
Als der Angeklagte wieder einmal seine Arbeitsstelle verlor und finanzielle Probleme hatte, kam er auf die Idee, seine damalige Freundin könne in einem Salon anschaffen gehen. Er stellte die Situation dabei so dar, dass sie gemeinsame Finanzprobleme hätten. Schliesslich brachte er die Freundin, damals noch Lehrtochter, dazu, am Wochenende im Salon zu arbeiten. Den Liebeslohn nahm ihr der Angeklagte ab und überliess ihr nur rund 15 Franken pro Tag. Als die junge Frau mit dieser Tätigkeit aufhören wollte, wurde der Angeklagte gewalttätig und sperrte sie im Schlafzimmer ein. Etwa ein halbes Jahr später ging der 26-Jährige eine neue Beziehung mit einer Verkäuferin ein - und wieder schickte er sie in den gleichen Salon, damit sie sich prostituierte.
Sodann kaufte, verkaufte und konsumierte der Angeklagte regelmässig Kokain, Ecstasy und Speed. Im Oktober 2001 wurde er auf der A 7 mit einer Geschwindigkeit von 186 km/h erwischt. Und im September 2003 verursachte er bei einem Überholmanöver einen Unfall, bei dem eine Frau verletzt wurde. Seither ist er seinen Fahrausweis los. Der Bezirksanwalt beantragte eine Strafe von 18 Monaten Gefängnis bedingt und den Widerruf einer alten bedingten Strafe.
Der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als Opfer einer «Adoleszenzkrise». Der Angeklagte stamme aus einer zerrütteten Familie und sei zeitweise in Heimen aufgewachsen. Schon in jungen Jahren habe er es mit der Jugendanwaltschaft zu tun bekommen.
Heute sei er aber auf gutem Weg, konsumiere keine Drogen mehr, wolle eine Familie gründen und eine Schuldensanierung - aufgelaufen sind 80 000 Franken - einleiten. Sein Mandant, so schloss der Verteidiger, habe eine Chance verdient. Zum Punkt der Förderung der Prostitution sei zu bedenken, dass der Angeklagte den Frauen den Lohn nicht gewaltsam abgenommen habe. Deshalb sei er in einem Fall vom Anklagepunkt der Förderung der Prostitution freizusprechen und insgesamt höchstens mit einer bedingten 18-monatigen Gefängnisstrafe zu belegen.
Die Richter bestraften gemäss dem schriftlichen Urteil den Angeklagten mit 18 Monaten Gefängnis bedingt. Vom Vorwurf der unrechtmässigen Aneignung und der Förderung der Prostitution wurde er freigesprochen. Zum zweiten Punkt hält das Gericht fest, dass der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt die Preise, den Arbeitsort und die Arbeitszeiten bestimmt habe.
Ausserdem wurde beschlossen, eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Tagen, mit Strafbefehl des Bezirksamts Baden vom Februar 1998 ausgefällt, zu vollziehen. Weil der Angeklagte zur Zeit seiner Taten regelmässig unter Drogeneinfluss gestanden hatte, wurde eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit berücksichtigt. Insgesamt wiege das Verschulden aber schwer.
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