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Es ging um Geld, Anabolika und Ungereimtheiten

erstellt 09.12.04
KSTA.DE
VON BENJAMIN JESCHOR
Kölner Stadt-Anzeiger

Bonn / Euskirchen - „Es hing am seidenen Faden!“ - Die Vorsitzende Richterin Dr. Liesel Bürger machte keinen Hehl daraus, dass der Angeklagte Celik G. (Name geändert) bei der Verurteilung noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen war. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 21-Jährigen vorgeworfen, am 10. Februar dieses Jahres zusammen mit zwei Freunden den Besitzer eines Geschäftes für Nahrungsergänzungsmittel in Euskirchen ausgeraubt zu haben.

Während des Aufeinandertreffens kam es, wie der Beschuldigte zugab, auch zu Handgreiflichkeiten. Dabei wurde dem Geschäftsinhaber, der ebenfalls 21 Jahre alt ist, mit der Hand ins Gesicht geschlagen. Über den weiteren Verlauf am Tatnachmittag aber wurden zwei vollkommen unterschiedliche Versionen zu Protokoll gegeben.

Der Angeklagte behauptete, man sei nur in den Laden gegangen, um dort illegal im Wert von 600 Euro gekaufte und angeblich gefälschte Anabolika zurückzugeben. Als sich der Inhaber nach hitziger Diskussion bereit erklärte, die Hälfte der Summe mit Ausgleichsprodukten und den Rest per Ratenzahlungen in bar zu ersetzen, seien sich die Parteien einig geworden.

Mit voll bepackten Tüten, gefüllt mit Muskelaufbaupräparaten, hätten sie den Tatort verlassen. Um die Rückzahlung der ausstehenden 300 Euro absprechen zu können, habe G. sogar seine Handynummer angegeben. Seine Kompagnons, die zusammen mit ihm im Geschäft waren, machten bei ihrer Vernehmung keine Angaben zur Sache. Sie müssen sich zurzeit aufgrund ihres Alters vor dem Jugendschöffengericht in Euskirchen für die Tat verantworten.

Das angebliche Opfer des Raubes, der Geschäftsinhaber, fühlte sich jedoch nicht nur durch die Ohrfeige bedroht. Er sprach davon, dass die angeblichen Räuber mit zwei Messern bewaffnet gewesen seien. Sie hätten gedroht, ihn zu töten, falls er keine 10 000 Euro Entschädigung für eine an den gefälschten Anabolika erkrankte unbekannte Person zahle. Da der Kaufmann nach eigenen Angaben „noch nie im Leben Anabolika verkauft“ habe, hätte er überhaupt nicht gewusst, was die drei Personen von ihm wollten. Aus Angst habe er ihnen seine ausliegende Ware angeboten und sei zum Schein auf die Entschädigungszahlung eingegangen. Nach dem Überfall sei er geschockt nach Hause ins Bett gegangen und habe dann am nächsten Morgen Anzeige erstattet.

In ihrem Plädoyer räumte Staatsanwältin Nicola Schulze ein, dass der Ladenbesitzer im Zeugenstand keine gute Figur abgegeben habe. Da immer wieder Zweifel an den Ausführungen des Geschädigten aufkamen (unter anderem will er nicht gewusst haben, dass sein Vater wegen der Einfuhr von Anabolika vor Gericht stand), stellte sie nur einen Strafantrag wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung. Dies geschehe zwar mit „argen Bauchschmerzen“, da sie an eine von dem Angeklagten aufgetischte Lügengeschichte glaube. Mehr sei ihm aber nicht nachzuweisen.

Das Gericht verurteilte Celik G. dementsprechend nur zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten. In der Urteilsbegründung betonte die Richterin, dass „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden werde müsse.

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