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1 0 - 0 2 - 2 0 0 6 Acht Jahre und neun Monate Haft
VON CLEMENS SCHMINK Das Landgericht geht wegen der psychischen Erkrankung des Angeklagten von verminderter Schuldfähigkeit aus. Von einem „Ansatz zu paranoidem Wahn“ und einer „schizotypen Störung zum Tatzeitpunkt“ sprach gestern Heinz Hemmers, Vorsitzender Richter am Landgericht, in der Begründung der Strafe für Faysal A.: Wegen Totschlags, Nötigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz soll der 27-Jährige nach dem Willen der 5. Großen Strafkammer für acht Jahre und neun Monate hinter Gitter. Das Gericht hielt ihm wegen seiner psychischen Probleme zugute, seine Steuerungs- und damit Schuldfähigkeit seien zur Tatzeit „erheblich eingeschränkt“ gewesen. Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft gefordert. Am 11. März 2005 gegen 15.30 Uhr hatte Faysal A. einen türkischen Landsmann, den 33-jährigen Mustafa G., bei großem Publikumsbetrieb in der U-Bahn-Haltestelle Neumarkt mit einem Schuss in den Oberkörper niedergestreckt. Anschließend bedrohte er mit vorgehaltener Browning-Pistole einen Passanten, der dem Opfer zu Hilfe kommen wollte. Danach begab er sich ohne Eile nach oben auf die Platzfläche des Neumarkts und stieg in eine Straßenbahn der Linie 7, in der er kurz darauf festgenommen wurde. Was damals geschah, sei nur mit der gestörten Persönlichkeit beider Männer zu erklären, sagte Hemmers; es habe eine Art Symmetrie zwischen Täter und Opfer, die sich kaum kannten, gegeben, durch die sich das Misstrauen wechselseitig verstärkt habe. Sowohl Faysal A. als auch Mustafa G. hätten schulisch und beruflich nicht Fuß gefasst in Deutschland, seien die „Sorgenkinder“ ihrer Familien gewesen, hätten sich einer nervenärztlichen Behandlung unterzogen und Psychopharmaka genommen. Bei ihren zufälligen Begegnungen in der Stadt kam es immer wieder zu Spannungen, gereizten Wortwechseln, auch Rangeleien. „Jeder fühlte sich vom anderen verfolgt, das bloße Anschauen wurde von ihnen als Aggression aufgefasst“, so Hemmers. Faysal A., der sich irgendwann „sozial zurückgezogen“ und Selbstmordversuche unternommen habe, habe dabei das besondere Problem gequält, sich unterlegen zu fühlen, „wenn er weniger als 100 Kilo wiegt“. Mit Krafttraining und Anabolika habe er Abhilfe zu schaffen versucht; doch noch heute, in all seiner Leibesfülle, betrachte er sich als zu dünn. Drei Monate vor der Tat legte er sich in seinem allgemeinen Verfolgungswahn eine Pistole zu, die er dann im Hosenbund stets bei sich trug. Beim Zusammentreffen in der U-Bahn-Station fühlte er sich wieder einmal provozierend angeguckt, begann deshalb mit Mustafa G. einen heftigen Streit und schlug ihm mit der Waffe auf den Schädel, bevor er schoss. Als sein Opfer zusammensackte, trat er es gegen den Kopf. Mustafa G. starb wenig später in der Uni-Klinik. |
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