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2 3 - 1 2 - 2 0 0 5 Kauf von Anabolika erweist sich als fatal
19.12.2005 LINDAU (rue) - Ein Apotheker verkauft einem Bodybuilder Dopingmittel ohne Rezept, und der Muskelmann zahlt diese Anabolika mit gefälschten Kreditkarten: Um diese Vorgänge ging es vor dem Lindauer Schöffengericht. Es verhängte über den Bodybuilder eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, über den Apotheker eine Geldstrafe. Richter Thomas Walther las den Angeklagten-in seiner Urteilsbegründung nach einer langwierigen Verhandlung mit erst spät abgegebenen Geständnissen gehörig die Leviten: "Wo sind wir denn gelandet, wenn wir so mit unseren akademisch erworbenen Fähigkeiten umgehen?", hielt er dem Apotheker vor. "Das ist nicht die Kultur, mit der wir unsere Gesundheitsreform schaffen, unsere Kosten in den Griff kriegen und der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung gerecht werden." Freilich, es ging in dieser Verhandlung nicht um die Gesundheitsreform, wohl aber um verschreibungspflichtige Arzneimittel: nämlich um Anabolika mit einem Wert von mehr als 20.000 Euro. "Wo kriegt man die her, ohne Rezept?", fragte Walther und führte plastisch vor Augen, wie der Bodybuilder 500 Kilometer durch Österreich gefahren war - "für den Besuch einer speziellen Apotheke am See". Als Begleiter dabei hatte er einen Mann, den der Richter als "Gangstergestalt" bezeichnete und der mittlerweile wegen Rauschgifthandels für sechseinhalb Jahre im Gefängnis sitzt. "Und so jemand kommt in die Apotheke und stellt das Ansinnen, dieses Dopingzeugs zu besorgen", schilderte Walther den Vorgang, der "ohne großes Federlesen" abgelaufen sei. Den Apotheker verurteilte das Schöffengericht wegen des vorsätzlichen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport, noch dazu ohne die erforderlichen Rezepte, zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 140 Euro. Außerdem ordnete das Gericht den "Verfall" von gut 20 000 Euro an. Das heißt, der Apotheker muss das Geld, das durch die Straftat geflossen ist, an den Staat abgeben. Dem Bodybuilder brachte der Kauf der Anabolika einen Schuldspruch wegen der "Anstiftung zum unerlaubten Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken" ein. Vor allem aber wegen des gemeinschaftlichen Betrugs verurteilte ihn das Gericht zu einer neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Denn bezahlt hatte er die Dopingmittel zum Teil mit Doub-letten von Kreditkarten, die er von seinem mittlerweile inhaftierten Begleiter erhalten hat. Dieser habe, wie es vor Gericht hieß, mit den gefälschten Karten um sich geworfen. Während der Verteidiger des Sportlers argumentierte, dass sein Mandant nichts mit den Kreditkarten zu tun gehabt und sich über deren Herkunft keine Gedanken gemacht habe, stellte der Staatsanwalt fest: "Wenn man so ein Geschäft macht, weiß man, dass es faul ist." Ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung und mit sofortigem Haftbefehl hielt der Staatsanwalt für angemessen. Hinter dieser Forderung blieb das Gericht deutlich zurück. Es hielt dem Mann zugute, dass er angefangen hatte, die Anabolika auch mit "richtigem Geld" zu bezahlen. Den Apotheker wiederum sah Richter Walther zudem nicht nur in der Rolle eines Täters, sondern auch in der eines Opfers. "Die Bereitschaft, mit solchen Gangstergestalten" - wie dem Kreditkartenbeschaffer - "Geschäfte zu machen, wird zum Bumerang", sagte Walther. Denn bei solch illegalen Geschäften "kann man schlecht zum Kadi laufen und sagen, der bezahlt nicht." Deshalb habe der Apotheker noch angefangen, Rezepte "vorzubereiten", wie der Richter sagte. |
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