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2 3 - 1 1 - 2 0 0 5 Kokain mit Milchpulver gestreckt
Mutmaßlicher Rädelsführer der XY-Bande legt vor Gericht ein Teilgeständnis ab
Andreas Förster NEURUPPIN. In dem seit Monaten vor sich hin dümpelnden Prozess gegen die Neuruppiner XY-Bande kommt Bewegung. Am Dienstag brach überraschend einer der mutmaßlichen Rädelsführer der Drogenhändlerbande sein Schweigen und legte ein Teilgeständnis ab. Der 37-jährige Jürgen D. ist damit der dritte Angeklagte aus der angeblichen Führungsebene der Gruppe, der zumindest einen Teil der ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Straftaten einräumt. Vier der noch verbliebenen sieben angeklagten Bandenmitglieder verweigern dagegen nach wie vor eine Stellungnahme vor Gericht.
Ob die Aussage von Jürgen D. den XY-Prozess abkürzen wird, ist aber zweifelhaft, denn er räumte nur einen Bruchteil der ihm vorgeworfenen Vergehen ein. So gab der gelernte Instandhaltungselektriker vor dem Neuruppiner Landgericht lediglich zu, in vier Fällen Kokain gestreckt zu haben. In der Wohnung eines Komplizen hätten er und der mutmaßliche Kopf der XY-Bande, der frühere Neuruppiner CDU-Stadtverordnete Olaf Kamrath, jeweils 500 Gramm Kokain mit der gleichen Menge Milchpulver vom Typ "Edelweiß" gestreckt, hieß es in der von D.s Anwältin verlesenen Erklärung. D. habe gewusst, dass das Rauschgift für den Weiterverkauf bestimmt gewesen sei. Ihm sei auch bekannt gewesen, dass seine Freunde mit Kokain handelten; direkt sei er daran aber nicht beteiligt gewesen. Auch habe er zu keiner Zeit von dem Handel mit Kokain finanziell profitiert oder dies beabsichtigt, erklärte D. Der einzige Vorteil, den er aus den Kokaingeschäften gezogen habe, sei gewesen, Rauschgift für den Eigenkonsum zu bekommen. Nur enge Freunde? Den Anklagevorwurf, die Kamrath-Gruppe habe als kriminelle Vereinigung agiert, wies D. zurück. Sie seien enge Freunde gewesen, hätten viel - auch Geschäftliches - miteinander unternommen. Wenn es um Geschäfte gegangen sei, habe man die in Firmen üblichen Absprachen getätigt. Befehle oder Anweisungen, denen sich jemand unterzuordnen hatte, habe es nicht gegeben, betonte der Angeklagte. In der Gruppe sei es sehr familiär zugegangen. Auch den Strafvorwurf des illegalen Glücksspiels wies D. zurück. Den gründet die Staatsanwaltschaft vor allem darauf, dass in den Spielotheken der XY-Bande gewonnene Wertchips aus den Spielautomaten in Bargeld umgetauscht werden konnten, was aber gesetzlich verboten ist. D. ließ erklären, dass ihm dieses Verbot nicht bekannt gewesen und es vielmehr Praxis in allen Spielotheken sei, gewonnene Wertchips auszuzahlen. Weder die Gewerbeaufsicht noch die Firma, die die Automaten aufgestellt hatte, hätten ihn als Betreiber der Spielotheken jemals auf dieses Verbot hingewiesen. Großen Raum nahm in D.s gut 20-minütiger Erklärung die Schilderung seiner eigenen Drogensucht ein. Demnach habe er ab Mitte der 90er-Jahre, als er zusammen mit Kamrath und dessen mutmaßlichen Bandenvize eine Diskothek in Neuruppin betrieb, von Zeit zu Zeit Drogen wie Marihuana, Ecstasy und Speed genommen. Später habe er "eine starke Affinität" zu Kokain entwickelt, das ihn um die Jahrtausendwende herum "fest im Griff" gehabt habe. Die Abhängigkeit sei so stark geworden, dass er nun schon am Tag Kokain nehmen musste, um fit zu bleiben, erklärte D. Damit einher gegangen sei ein körperlicher Verfall, dem er durch die Einnahme von Anabolika zu begegnen hoffte. Mehrere Versuche, von der Droge wegzukommen, seien gescheitert. Da er nun immer häufiger Alkohol und Drogen zu sich nahm, hätten auch seine Arbeit und seine Familie darunter gelitten. Im Frühjahr 2002 habe er dann einen psychischen Zusammenbruch erlitten, weshalb er sich in ärztliche Behandlung begeben musste. Auffällig war, dass D. in seiner Erklärung kein Wort der Reue oder der Entschuldigung für die von ihm begangenen Straftaten äußerte. Dagegen war deutlich erkennbar, dass auch er - wie der mutmaßliche Bandenchef Kamrath - die eigene Drogensucht in den Vordergrund stellte, um indirekt eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zu begründen. |
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